
Nahverkehr
Maßnahmen gegen Corona
Weiterhin gilt im öffentlichen Nahverkehr:
- Maskenpflicht: In den Fahrzeugen ist eine medizinische Maske (OP-, KN95-, N95- oder FFP2-Maske) zu tragen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ebenso sind (mit ärztlichem Nachweis) Personen ausgenommen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Wir empfehlen das Tragen einer virenfilternden Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95, da diese Ansteckungen besser verhindert.
- Über die Auslastungsprognose finden Sie stetig aktualisierte Informationen über die erwartete Belegung der Busse im Gießener Nahverkehr.
Stand: 01.06.2022, 09:00 Uhr